Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG:
4%-Anleihe 16/26, ISIN: DE000A2AAVM5 | WKN: A2AAVM
4%-Anleihe 17/27, ISIN: DE000A2E4PH3 | WKN: A2E4PH
SdK empfiehlt die Zustimmung zur Restrukturierung der Anleihen
Frankfurt am Main, 05.12.2025
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) empfiehlt Gläubigern der Anleihen 2016/2026 und 2017/2027 der Deutschen Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG (Deutsche
Bildung Studienfonds), dem Vorschlag zuzustimmen, die Konditionen der Anleihen zu ändern.
Hierzu findet aktuell eine Abstimmung ohne Versammlung statt, konkret seit dem 3. Dezember bis zum 10. Dezember 2025.
In einem persönlichen Meeting am 2. Dezember 2025, an dem u.a. Daniel Bauer, der Vorstandsvorsitzende der SdK, sowie Dr. Erik Spickschen und Anja Hofmann, beide Geschäftsführer des Deutschen Bildung Studienfonds, teilgenommen haben, konnten offene Fragen geklärt werden. Ein wesentliches Ergebnis ist, dass die Vertreter der SdK einen Vertrag zwischen SdK und Deutsche Bildung Studienfonds vorgeschlagen haben, der regelt, dass die Emittentin über die in den Anleihebedingungen vorgesehenen Beschränkungen hinaus bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus den Anleihen keinerlei Gewinnausschüttungen an ihre Gesellschafter und/oder nahestehende Personen vornimmt und keine vor dem 03.12.2025 gewährten Gesellschafterdarlehen zurückführt.
Dies hat die Geschäftsführung des Deutsche Bildung Studienfonds bereits in der Planung vorgesehen.
Entsprechend wurde dieser Vertrag zwischen der SdK und dem Deutsche Bildung Studienfonds am 4. Dezember 2025 geschlossen. Weitere Details finden sich auch in der Veröffentlichung der SdK unter: SdK Newsletter 4 vom 04.12.2025
Wichtiger Hinweis:
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG dar.

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