Pressemitteilung: Gläubigerabstimmungen zur Anleihen-Restrukturierung finden am 2. März 2026 in Frankfurt am Main in Präsenz statt

Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG:
4%-Anleihe 16/26, ISIN: DE000A2AAVM5 | WKN: A2AAVM
4%-Anleihe 17/27, ISIN: DE000A2E4PH3 | WKN: A2E4PH

Gläubigerabstimmungen zur Anleihen-Restrukturierung finden am 2. März 2026 in Frankfurt am Main in Präsenz statt

Frankfurt am Main, 11.02.2026

Die Komplementärin der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG („Emittentin“) lädt die Gläubiger der Anleihe 2016/2026 (ISIN: DE000A2AAVM5 | WKN: A2AAVM) und der Anleihe 2017/2027 (ISIN: DE000A2E4PH3 | WKN: A2E4PH) zur gleichzeitigen Abstimmung in Präsenz am Montag, den 2. März 2026 um 12 Uhr nach Frankfurt am Main ein. Die Versammlungen finden in den Räumen der Emittentin im dritten Obergeschoss in der Hedderichstraße 36, 60594 Frankfurt am Main statt. Der Check-in für teilnehmende Gläubiger ist ab 10:30 Uhr geöffnet. Gläubiger, die nicht persönlich an diesem Datum nach Frankfurt am Main anreisen können bzw. möchten, werden gebeten, sich vertreten zu lassen. Das ist unkompliziert möglich, indem sie die bestellte Stimmrechtvertreterin, die AAA HV Management GmbH, bis zum Freitag, den 27. Februar 2026, 24 Uhr beauftragen. Die entsprechenden Formulare finden sich auf der Webseite der Emittentin unter: Relevante Dokumente zu unseren Anleihen – deutsche-bildung-invest.de

Gläubiger, die persönlich teilnehmen möchten, bittet die Emittentin, sich freiwillig bis zum Freitag, den 27. Februar 2026 anzumelden. Auch hierzu finden sich die entsprechenden Formulare auf der Webseite der Emittentin. Auch empfiehlt die Emittentin dringend Gläubigern, die eine persönliche Teilnahme planen, trotzdem eine Vollmacht zur Vertretung vorab zu erteilen, damit im Falle von kurzfristiger Verhinderung die entsprechende/n Stimme/n in die Abstimmung eingehen können. Sollten Gläubiger, wie geplant, persönlich teilnehmen, ist die Vollmacht obsolet. Aber auch ohne Voranmeldung ist eine Teilnahme bis zum Start der Abstimmungen um 12 Uhr am 02.03.2026 möglich.

Wichtiger Hinweis zur Teilnahme an der Gläubigerabstimmung – in Präsenz oder durch Erteilung der Vollmacht: Um an der Gläubigerabstimmung teilzunehmen, müssen die Gläubiger einen Sperrvermerk ihrer Depotbank vorlegen. Auch hierzu finden interessierte Gläubiger auf der Webseite der Emittentin die entsprechenden Formulare.

Inhaltlich stimmen die Gläubiger bei der Präsenz-Gläubigerversammlung erneut über die Vorschläge aus der Abstimmung ohne Versammlung aus Dezember 2025 ab, ergänzt um die wertpapiertechnische Umsetzung, mittels derer auch nach der – aus genannten technischen Gründen nur nahezu – finalen Tilgung im Dezember 2037 es weiterhin möglich sein wird, auch für die Jahre 2038 bis 2040 Zinsauszahlungen anteilig an die Teilschuldverschreibungen auszuzahlen. Die wertpapiertechnische Umsetzung ist mittlerweile mit dem Zentralverwahrer Clearstream Europe AG geklärt worden. Auch die konkreten Inhalte zur Beschlussfassung, die bei der Präsenz-Gläubigerversammlung am 02. März 2026 zur Abstimmung steht, finden Interessierte auf der Webseite.

Mit Blick auf die Ergebnisse der Gläubigerversammlungen ohne Versammlungen im Dezember (für die Anleihe 16/26 wurde das Quorum mit über 60% erreicht und diese hatten mit über 99% für die neuen Anleihebestimmungen gestimmt; für die Anleihe 17/27 wurde das Quorum mit etwas mehr als 48% knapp verfehlt) ist die Emittentin zum jetzigen Zeitpunkt sehr zuversichtlich, dass in den anstehenden Präsenz-Gläubigerversammlungen die Änderungen der Anleihebedingungen beschlossen werden können.

Aus Sicht der Emittentin ist es erfolgskritisch, dass an den Abstimmungen möglichst viele Gläubiger teilnehmen, um die neuen Anleihebedingungen zu beschließen und so die ansonsten drohende Insolvenz abzuwehren.

Interessierte Gläubiger finden auf der Webseite der Emittentin auch ein Dokument, in dem Fragen beantwortet werden.

— Ende —


Wichtiger Hinweis:

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