Terminankündigung für die Gläubigerversammlung in Präsenz: 2. März 2026 in Frankfurt

Sehr geehrte Anleihegläubigerinnen und Anleihegläubiger,

wir hoffen sehr, dass Sie gut ins neue Jahr gestartet sind und wünschen Ihnen für 2026 alles Gute.

Gerne möchten wir mit Ihnen den Termin für die Gläubigerversammlungen in Präsenz teilen: Für beide Anleihen (Anleihe 2016/26 und Anleihe 2017/27) finden am 2. März 2026 ab 12 Uhr in Frankfurt gleichzeitige „Präsenz-Gläubigerversammlungen“ statt.

Wir bitten Sie, sich diesen Termin vorzumerken. Selbstverständlich wird es möglich sein, dass Sie sich durch einen von uns als Emittentin gestellten Stimmrechtsvertreter oder eine Person Ihrer Wahl vertreten lassen und nicht persönlich nach Frankfurt anreisen brauchen. Doch auch hierzu ist es wichtig, dass Sie bitte rechtzeitig das entsprechende Vollmachtsformular und die Depotbestätigung mit Sperrvermerk Ihrer Depotbank an uns übermitteln.

Die Einladungen, die Formulare zur Anmeldung bzw. zur Vertretung sowie zur Depotbestätigung und auch weitere relevante Dokumente werden demnächst auf unserer Webseite zur Verfügung stehen unter: Relevante Dokumente zu unseren Anleihen – deutsche-bildung-invest.de

Hier nochmals ein Überblick zu den Ergebnissen der Abstimmungen ohne Versammlungen, die im Dezember 2025 stattgefunden hatten, und was das für die bevorstehenden „Präsenz-Gläubigerversammlungen“ bedeutet:

  • In der Anleihe 2016/2026 wurde das Quorum von 50% der Schuldverschreibungen (also des gesamten Kapitals) in der Abstimmung ohne Versammlung im Dezember 2025 mit 66% deutlich überschritten und der zur Abstimmung gestellte Vorschlag mit überwältigender 99,16% Mehrheit angenommen.
    Doch auch die Anleihegläubiger der Anleihe 2016/2026 müssen erneut über einen Beschlussvorschlag abstimmen. Grund ist: Im Zuge der technischen Umsetzung hatte sich gezeigt, dass die vorgesehene Möglichkeit einer nachträglichen Zinszahlung nach Laufzeitende (wie es der leicht abgeänderte Beschlussvorschlag gegenüber dem ursprünglichen vorsieht) von der Clearstream Europe AG nicht ohne weitere Details in der Beschlussvorlage darstellbar ist. Das hatten wir erst während der schon laufenden Abstimmung erfahren.
    Dieses Thema ist gelöst worden. Der erneute Beschluss für die Gläubigerversammlung in Präsenz am 2. März 2026 in Frankfurt wird daher nur einen abwicklungstechnisch angepassten Vorschlag betreffen, um das bereits beschlossene wirtschaftliche Ergebnis wertpapiertechnisch umsetzen zu können. Dieser Beschluss wird in der Präsenzversammlung zur Abstimmung gestellt. Da der Beschluss durch die wertpapiertechnischen Anpassungen als Neufassung gilt, ist in der anstehenden Präsenzversammlung ein Quorum von 50% notwendig.
  • Im Parallelbeschluss zur Anleihe 2017/2027 wurde das Quorum zur Beschlussfähigkeit in der Abstimmung ohne Versammlung im Dezember hingegen knapp verfehlt (mit ca. 48% ggü. der benötigten 50%). Beide Beschlüsse werden nur gemeinsam wirksam.
    Für die Anleihe 2017/2027 ist daher auch eine zweite Versammlung notwendig. Für diese zweite Gläubigerabstimmung, die in Präsenz am 2. März 2026 in Frankfurt stattfinden wird, gilt ein reduziertes Quorum von 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen.

Mit Blick auf die Ergebnisse der im Dezember 2025 stattgefunden Gläubigerabstimmungen ohne Versammlungen sind wir zum jetzigen Zeitpunkt sehr zuversichtlich, dass uns die Restrukturierung der Anleihen im Rahmen der anstehenden Präsenz-Versammlungen gelingen kann. Hierbei bedanken wir uns sehr für das entgegengebrachte Vertrauen.

Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter invest@deutsche-bildung.de oder 069-920 39 45 0.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Erik Spickschen und Anja Hofmann

Geschäftsführung
Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG

Frankfurt am Main // 28.01.2026

 

Hinweis: Dieses Schreiben soll Sie kurz zum aktuellen Stand und zu den geplanten nächsten Schritten informieren. Bitte beachten Sie, dass dieser vereinfachte Überblick keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage dienen kann. Er ersetzt keine eigene Prüfung der Beschlussgegenstände und unserer rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Situation. Wir empfehlen, Ihre Abstimmungsentscheidung auf Grundlage sämtlicher verfügbarer Informationen und nach Rücksprache mit Ihren eigenen Rechts-, Steuer- und Finanzberatern zu treffen.


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